Liebe Leserin und lieber Leser,

der Energiepass – die wichtigste Nebensache beim Hausverkauf? Das galt früher. Heute fragen Käuferinnen, Käufer und Notare, ob bei einer Immobilie ein aktueller Energieausweis vorliegt. Der Pass hat sich verändert.

Der Energieausweis wird immer mehr zu einem zentralen Dokument, um Immobilien energetisch zu vergleichen und ein Haus gut zu verkaufen oder zu kaufen. Das müssen Sie wissen:

 

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bei jedem Verkauf einer Immobilie, die beheizt oder klimatisiert wird. Der Ausweis ist seit 2014 Pflicht. Ausnahmen gelten unter anderem für denkmalgeschützte Bauten und Wochenendhäuser.

Der Ausweis stuft Gebäude nach den Energieeffizienzklassen A+(sehr energieeffizient) bis H (wenig energieeffizient) ein. Die Angaben müssen in Immobilienanzeigen und im Exposé aufgeführt sein. Seit 2020 präzisiert das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) weitere Vorgaben. Eigentümer haften für Fehler im Energieausweis.

 

„Der Energiepass – wichtig für
den Hausverkauf!“

 

Achtung, diese Neuerungen gibt es:

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt alle älteren Gesetze zur Energiebewertung von Immobilien. Es regelt die Vorgaben für Neubauten, Bestandsbauten – und die Anforderungen an Energieausweise.

Es gibt eine entscheidende Neuerung. Nicht nur der Stand der Heiztechnik, bauliche Wärmestandards und der Primärenergiebedarf/verbrauch werden bewertet. Sondern auch der CO2-Fußabdruck des Gebäudes.

Ein Beispiel: Bei einer Öl- oder Gasheizung ist der CO2-Aufwand für die Umwandlung in elektrische oder thermische Energie sehr hoch, während die Verbrennung von fester, flüssiger oder Gasförmiger Biomasse als CO2 neutral bewertet wird. Auch der Abbau und Transport des Rohstoffes bis zur Immobilie fließt in die energetische Bewertung ein. Solar und Pelletheizungen haben entsprechend eine bessere Energiebilanz.

Neben dem Energiebedarfsausweis gibt es noch den klassischen Verbrauchsausweis, der den Energieverbrauch als Grundlage der Bewertung nimmt – in der Regel die drei letzten Gas-, Öl- oder Strom-Jahresabrechnungen.

 

Wichtig für Immobilienkäufer!

Der Energiebedarfsausweis bringt Klarheit über den energetischen Zustand eines Gebäudes – und gibt Empfehlungen für weitere Sanierungen. Hier ist es wichtig zu klären, ob und welche Fördermittel für die energetische Sanierung infrage kommen. Möglich sind Zuschüsse, begünstigte Kreditkonditionen. Dazu informieren wir Sie gerne im Detail.

Mit dem neuen GEG werden die Nachrüstpflichten für Immobilienkäufer erweitert und präzisiert. Neben der Erneuerung alter Heizungen, der nachträglichen Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen kann die Pflicht zur Dämmung des Dachs oder von Geschossdecken bestehen.

 

Den Energiepass beantragen:

Ist der Pass über zehn Jahre alt, wird beim Verkauf ein neuer ausgestellt und sollte spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Die Kosten unterscheiden sich je nach Gebäude, Verbrauchsausweise sind immer günstiger als Bedarfsausweise.

Verkäufern, Maklern, Vermietern, Verpächtern oder Leasinggebern, die einen Energieausweis nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Stellen Sie also sicher, dass Ihr Energieausweis qualifiziert ausgestellt wird.

Wir empfehlen Schornsteinfeger oder Energieberater. Diese sorgen dafür, dass alle relevanten Informationen über die Immobilie erhoben sind. Die Verbraucherzentrale hilft beim Finden geeigneter Fachleute.

Energieausweise lassen sich außerdem online erstellen. Hier tragen Sie die Angaben in ein Online-Formular ein – und haben die Verantwortung für deren Richtigkeit.

 

„Mit dem Energiepass
beim Käufer punkten“

 

Einfach uns fragen!

Transparenz ist ein wichtiges Kaufargument. Der Energieausweis schafft Klarheit über den energetischen Zustand einer Immobilie – das macht ihn zu einem wichtigen Dokument für den Immobilienverkauf.

Sie sind in der Situation, ein Haus zu verkaufen und brauchen einen neuen Energieausweis? Ihre Immobilie liegt uns am Herzen!

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen.
Kommen Sie auf uns zu!

 

Ihre

Claudia Lachnit, Immobilienteam, Expertin zum Thema Energie

Claudia Lachnit

Architektin und Energieberaterin
Immobilienabteilung Volksbank Kassel Göttingen eG

Telefon: 0561 7893-0 oder 0551 404-0
E-Mail: dialog@voba4home.de

PS: Sie planen einen Neubau? Nach der neuen GEG-Richtlinie bekommen nur noch Neubauten nach KfW 40-Standard oder besser eine energetische Förderung, bis hin zu den Passivhäusern.