Ein Haus zu Lebzeiten zu vererben und dieses an zum Beispiel mehrere Kinder zu übertragen, sollten Sie sich genau überlegen und dies frühzeitig planen. Mehrere Erben einer einzigen Immobilie bilden eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen. Eine Erbengemeinschaft kann unter Umständen zu Streitigkeiten führen, deswegen sollte dies nur eine vorübergehende Lösung sein. Miterben können sich beispielsweise von anderen Miterben auszahlen lassen oder die Immobilie kann komplett verkauft und der Erlös geteilt werden. Die Regelung einer Vererbung des Hauses oder der Wohnung in einem Testament kann dabei helfen, Streit zu vermeiden.
Bei instabilen Familienverhältnissen, einem unter 18-jährigen Begünstigten oder bei dem Vererben von mehr als einer Immobilie ist es wichtig, dies gemäß Ihrem letzten Willen zu überdenken. Auch folgende Gründe sprechen für eine Regelung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Testament:
Besprechen Sie dieses wichtige Thema in einem vertrauensvollen Gespräch mit Ihrem Berater.
Neben der Vererbung gibt es auch die Möglichkeit, eine Immobilie (Haus oder Wohnung) zu verschenken. Denken Sie bei der Entscheidung jedoch nicht nur an die Steuervorteile, sondern auch an sich selbst.
Ob Sie sich für das Verschenken oder für ein Testament entscheiden, hängt stark von Ihren Vermögens- und Familienverhältnissen ab. Für das Erbe gilt einmalig ein Steuerfreibetrag, für Schenkungen alle zehn Jahre (10-Jahresfrist). Zwischen Eheleuten gilt die Schenkung von Immobilien in unbegrenzter Höhe als steuerfrei, auch Kinder können beispielsweise bis 400.000 Euro steuerfrei erben oder alle zehn Jahre in gleicher Höhe eine Schenkung erhalten. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden.
Nachdem Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Ihren Familienangehörigen verschenkt haben, ist diese Immobilie Eigentum des Beschenkten. Sie können sich aber problemlos im Vertrag ein Nießbrauchrecht sichern, so können Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung wohnen bleiben und dieses bei Bedarf weitervermieten. Einen sogenannten Übergabevertrag zur Schenkung einer Immobilie beurkundet ein Notar. Ihr Wohn- oder Nießbrauchrecht sichern Sie durch einen Grundbucheintrag ab.
Wer über eine Schenkung nachdenkt, sollte sich in jedem Fall nicht nur steuerlich, sondern auch juristisch gut beraten lassen.
Unsere Berater*innen stehen Ihnen gerne zu den Themen Vererbung oder Schenkung einer Immobilie zur Verfügung: Jetzt Kontakt aufnehmen!