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Immobilie vererben oder verschenken?

  • Viele Jahre haben Sie sich ein eigenes Haus oder eine Wohnung aufgebaut, darin gelebt und sich finanziell durch eine Immobilie abgesichert
  • Überlegung, das Eigentum zu Lebzeiten an Familienmitglieder wie Kinder oder Enkelkinder zu vererben
  • Alternativ: Möglichkeit, die Immobilie zu verschenken
  • Eine rechtzeitige Regelung ist in beiden Fällen besonders wichtig
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Vererbung von Immobilien

Mehr als ein Erbe

Ein Haus zu Lebzeiten zu vererben und dieses an zum Beispiel mehrere Kinder zu übertragen, sollten Sie sich genau überlegen und dies frühzeitig planen. Mehrere Erben einer einzigen Immobilie bilden eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen. Eine Erbengemeinschaft kann unter Umständen zu Streitigkeiten führen, deswegen sollte dies nur eine vorübergehende Lösung sein. Miterben können sich beispielsweise von anderen Miterben auszahlen lassen oder die Immobilie kann komplett verkauft und der Erlös geteilt werden. Die Regelung einer Vererbung des Hauses oder der Wohnung in einem Testament kann dabei helfen, Streit zu vermeiden.

 

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Bei instabilen Familienverhältnissen, einem unter 18-jährigen Begünstigten oder bei dem Vererben von mehr als einer Immobilie ist es wichtig, dies gemäß Ihrem letzten Willen zu überdenken. Auch folgende Gründe sprechen für eine Regelung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Testament:

  • Die Immobilie ist noch nicht frei von Schulden.
  • Es gibt mehrere Erben, für die die Immobilie in Frage kommt.
  • Die Immobilie ist ein Baustein Ihrer Altersvorsorge.
  • Der Wert des Gesamterbes liegt innerhalb des Freibetrages.

 

Besprechen Sie dieses wichtige Thema in einem vertrauensvollen Gespräch mit Ihrem Berater.

Schenken als Alternative

Haus steuerfrei vererben

Neben der Vererbung gibt es auch die Möglichkeit, eine Immobilie (Haus oder Wohnung) zu verschenken. Denken Sie bei der Entscheidung jedoch nicht nur an die Steuervorteile, sondern auch an sich selbst.

Ob Sie sich für das Verschenken oder für ein Testament entscheiden, hängt stark von Ihren Vermögens- und Familienverhältnissen ab. Für das Erbe gilt einmalig ein Steuerfreibetrag, für Schenkungen alle zehn Jahre (10-Jahresfrist). Zwischen Eheleuten gilt die Schenkung von Immobilien in unbegrenzter Höhe als steuerfrei, auch Kinder können beispielsweise bis 400.000 Euro steuerfrei erben oder alle zehn Jahre in gleicher Höhe eine Schenkung erhalten. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden.

Nießbrauch- und Rückforderungsrecht bei Immobilien sichern

Nachdem Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung an Ihren Familienangehörigen verschenkt haben, ist diese Immobilie Eigentum des Beschenkten. Sie können sich aber problemlos im Vertrag ein Nießbrauchrecht sichern, so können Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung wohnen bleiben und dieses bei Bedarf weitervermieten. Einen sogenannten Übergabevertrag zur Schenkung einer Immobilie beurkundet ein Notar. Ihr Wohn- oder Nießbrauchrecht sichern Sie durch einen Grundbucheintrag ab.

Wer über eine Schenkung nachdenkt, sollte sich in jedem Fall nicht nur steuerlich, sondern auch juristisch gut beraten lassen.

Unsere Berater*innen stehen Ihnen gerne zu den Themen Vererbung oder Schenkung einer Immobilie zur Verfügung: Jetzt Kontakt aufnehmen!

 

Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche und fachkundige Beratung durch das zuständige Nachlassgericht, einen Notar oder einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.
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